Frühmittelalter (500-900 n. Chr.)
Kirchliche und geistliche Entwicklung
Neben den zahlreichen politischen und territorialen Veränderungen im Frühmittelalter vollzogen sich viele geistliche Veränderungen. Der christliche Glaube verbreitete sich zunehmend im fränkischen Reich und wurde auch in die neu eroberten sächsischen Gebiete getragen.
Im 4. Jh. wurden im Frankenreich erste Klöster gegründet. Sie gingen aus der Mönchsbewegung hervor, die im Osten des römischen Reiches entstanden war. Der Begriff „Mönch“ steht ursprünglich für „Einsiedler“. Um die frühen Einsiedler herum sammelten sich Gruppen von Schülern und bildeten schließlich dauerhafte Lebensgemeinschaften an Orten, die später als „Kloster“ bezeichnet werden. Im Kloster (lat. claustrum = verschlossener / abgeschlossener Ort) fanden sich jene Menschen zusammen, die ihr Leben auf die Verwirklichung religiöser Ideale ausrichteten. Diese mönchische Form des gemeinschaftlichen Lebens wurde mit sogenannten „Ordensregeln“ gefasst und strukturiert. Für das abendländische Mönchtum war das Regelwerk des Römers Benedikt von Nursia von entscheidender Bedeutung. Seine „Benediktsregel“ war Mitte des 6. Jh. entstanden. Mit ihren Hauptsäulen "ora et labora" - „bete und arbeite“ - sollte der Glaube und das Leben in ausgewogener Weise in Einklang gebracht werden. Ab 816 berief Kaiser Ludwig der Fromme in Aachen mehrere Reichssynoden als Versammlungen der kirchlichen Entscheidungsträger ein. Bei diesen Versammlungen wurde die Benediktsregel auf Wunsch des Kaisers und seiner geistlichen Berater für alle Klöster des Frankenreiches verbindlich vorgeschrieben und erhielt so ihre weitreichende Bedeutung und Wirkung für das Abendland. Bis zum Auftreten der Bettelorden im 12./13. Jh. blieb sie die ausschließliche Regel für die Mönche. Die Bettelorden brachten neue Regeln ein, die u. a. deutliche demokratische Elemente enthielten.
Die ersten Versuche, die Bewohner im Bereich des heutigen Ruhrgebiets zu christianisieren, gehen auf den englischen Missionar Suitbert zurück, der im Jahr 690 gemeinsam mit 11 weiteren Gefährten, u. a. mit Willibrord, aus einem englischen Kloster aufgebrochen war. Nachdem beide zunächst in Friesland missionierend tätig waren, reiste Suitbert später in das Gau der fränkischen Brukterer zwischen Lippe und Ruhr. Hier konnte er erfolgreich wirken und nahm erste Kirchengründungen in Mülheim, Dorsten, Dinslaken und Hünxe vor. Diese Kirchen bestanden allerdings nicht lange, da die Sachsen das Gebiet eroberten und Suitbert sich 694 von seiner Missionsarbeit zurückziehen musste. Bis zum Herrschaftsantritt von Karl dem Großen 768 blieben sämtliche Bemühungen vergebens, das Gebiet zwischen Lippe und Ruhr zu christianisieren.

Mit dem Auftreten des westfriesischen Missionars Liudger fasste das Christentum wieder Fuß im Ruhrgebiet. Nachdem seine ersten Versuche zur Klostergründung gescheitert waren, fasste er den Ort Werden an der Ruhr ins Auge. Die dortige Klostergründung plante er von langer Hand und erwarb ab 796 sukzessive zahlreiche Ländereien in der Umgebung. In diesem Zusammenhang wurde z. B. Schermbeck erstmals urkundlich erwähnt: Urkundlich belegt ist, dass Liudger die Höfe „Scirenbeke“ (heute „Schermbeck“) und „Ruscethe“ (heutiger Ortsteil Rüste) an das Kloster Werden überschreiben ließ. Im Jahr 799 erwarb er Land im heutigen Essen-Werden. Dort errichtete er das Benediktinerkloster Werden und wurde sein Gründungsabt. Ein Abt (v. spätlat.: abbas, aus hebr.: abba = Vater) steht dem Konvent, der Gemeinschaft der Mönche, vor und leitet die Abtei, d. h. das Kloster einschließlich seines Besitzes in der Umgebung. Der Abt ist direkt dem Papst unterstellt.
Liudger widmete sich im Kloster Werden hauptsächlich der Missionarsausbildung. Das Kloster wurde noch bis 886 von den Nachfahren Liudgers geleitet, da sich das Kloster im Privatbesitz der Familie befand. Danach wurde es als „Königskloster“ weitergeführt, d. h. fortan unterstand das Kloster direkt dem König und wurde von diesem unterstützt. Der Besitz der Abtei vergrößerte sich in diesen Jahren zunehmend. Im Heberegister bzw. Güterverzeichnis von Werden sind zahlreiche Orte erstmals erwähnt worden, wie z. B. Herne, Dortmund und Wattenscheid. Viele der Höfe lagen zwischen Emscher und Ruhr, besonders viele befanden sich in der Nähe des heutigen Bochum. Das Kloster Werden besaß ebenso Besitztümer am Niederrhein, in sächsischen Gebieten und in Friesland.
Das Heberegister steht im Zusammenhang mit dem später vorherrschenden Lehnswesen des Mittelalters. Das Lehnswesen basiert wesentlich darauf, dass ein Grundherr, der über Besitz verfügte und mit Rechten ausgestattet war, als Lehnsherr einem Lehnsnehmer (Vasall, Gefolgsmann) ein Lehen (z. B. Land) zur Nutzung zur Verfügung stellte, unter der Bedingung eines gegenseitigen Treueeides (Lehnseid). Im Lehnseid verpflichtete sich der Lehnsherr zu „Schutz und Schirm“, d. h. das Lehen samt seinen Bewohnern standen unter seinem Schutz. Vasallen hingegen verpflichteten sich ihrem Lehnsherrn gegenüber zu „Rat und Hilfe“ und mussten für ihn Dienstleistungen unterschiedlichster Art verrichten. Insbesondere zählte auch der Kriegsdienst zu den verpflichtenden Aufgaben der Vasallen bzw. Gefolgsleute: Sobald der Grundherr militärische Unterstützung einforderte, mussten sie sich dem Heer anschließen d. h. „Heeresfolge“ leisten.
Das komplexe System der gegenseitigen Treue und Abhängigkeit zog sich von oben nach unten durch alle Schichten der Gesellschaft. Der König als oberster Lehnsherr konnte Lehen vergeben wie z. B. Land als Grafschaften oder Bistümer. Zudem konnte er Ämter vergeben: Indem er z. B. Grafen oder Bischöfe ernannte, machte er sie zu Grundherren, die über das ihnen zugeteilte Land mit umfangreichen Rechten herrschten, d. h. sie übten dort die Grundherrschaft aus. Die oberste Schicht der Vasallen, direkt unter dem König, nannte man „Kronvasallen“, später im Hochmittelalter auch „Reichsfürsten“. Ihr Rat und ihre Hilfe bestand z. B. aus der Verpflichtung zur regelmäßigen Anwesenheit am Hof, um den König etwa bei der Gesetzgebung zu beraten, außerdem aus verschiedenen Diensten am und für den Hof. Die Kronvasallen waren wiederum Lehnsgeber für „Untervasallen“, die schließlich über die unfreien Bauern verfügten. Diese Bauern erhielten von ihrem Grundherrn Land zur Bearbeitung und standen unter seinem Schutz. Im Gegenzug waren sie als „Leibeigene“ ihm gegenüber zu umfangreichen Arbeitsleistungen und Abgaben verpflichtet, z. B. zu Frondiensten auf Hof und Feld. Als Naturalabgaben mussten sie den sogenannten „Zehnt“ entrichten. Dieser ursprünglich zehnte Teil des Ertrags wurde später beträchtlich größer, so dass mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Erträge abgetreten werden mussten. Im Gegensatz zu freien Bauern, die über eigenen Besitz verfügten, mussten unfreie Bauern keinen Kriegsdienst leisten, waren als Leibeigene jedoch weitestgehend rechtlich und wirtschaftlich in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt.
Durch das Lehns- bzw. Feudalwesen (vom lat. feudum für Lehen) sicherte sich der König die Gefolgschaft und Abhängigkeit der oberen Führungsschichten, die dieses System bis in die unteren Schichten fortführten. Mit einer Pyramide vergleichbar, stand der König an der Spitze, darunter die wenigen Angehörigen der Führungsschichten aus Adel und dem geistlichen Klerus. Je je tiefer der durch Grundbesitz und Rechte begründete Stand war, desto mehr Menschen zählten dazu und verbreiteten den Sockel der bildlichen Pyramide. Das Lehnswesen wird (vom lat. feudum = Lehen) auch als Feudalwesen bezeichnet, die auf diesem System beruhende Herrschaftsform entsprechend als „Feudalismus“.
Das Heberegister dokumentiert im Zusammenhang mit einer Grundherrschaft sowohl die Besitzrechte des Grundherrn als auch die an ihn zu entrichtenden Abgaben und Leistungen der Lehnsnehmer sehr genau, wie umfangreich die Pflichten der Lehnsnehmers waren, so konnten z. B. die Frondienste für die Lehnsherren bis zu vier Tage in der Woche in Anspruch nehmen. Durch außerdem zu entrichtenden Naturalabgaben blieb dem Lehnsnehmer oft nicht mehr viel für den eigenen Bedarf über.
Das Kloster Werden verzeichnete in seinem Heberegister auch den sog. „Wachszins“, Naturalabgaben in Form von Bienenwachs für Kerzen oder Schreibtafeln, die zu entrichten waren, wenn sich Hofbesitzer als Klosterhörige unter den Schutz einers Klosters begaben. Mit Verbreitung des Lehnswesens befanden sich gegen Ende des 10. Jahrhundert bereits 90% des Landes zwischen Lippe und Ruhr unter Kontrolle von Adeligen, Klöstern und Kirchen.
Neben dem Versuch der Christianisierung und der Ausbildung von Missionaren hatte das Kloster Werden einen grundlegenden Einfluss auf die Umgebung: Die Abtei übte eine große Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung der zugehörigen Ortschaften aus. Zu den Aufgaben der Mönche zählten z. B. Waldrodung, Ackerbau und das Anlegen landwirtschaftlicher Nutzflächen.
Ebenfalls im 9. Jh. wurden in Herdecke (ca. 819) und in Essen (ca. 852) zwei Damenstifte errichtet, eher weltlich geprägte religiöse Gemeinschaften, die jedoch Damen von adeliger Herkunft vorbehalten waren: Dem Stift durften nur die Töchter des Königshauses und Frauen aus dem Hochadel beitreten. Die Gründung des Damenstifts Essen wird auf Altfried zurückgeführt, den damaligen Bischof von Hildesheim. Ein besonderes Privileg war die freie Wahl der Äbtissin, die direkt vom Papst zugesichert worden war. Durch die Stiftsangehörigkeit vieler hochadeliger Frauen und den damit verbundenen zahlreichen Schenkungen der Adeligen an die Gemeinschaft wurde das Stift zunehmend reicher und mächtiger. Das Stift entwickelte sich in der nachfolgenden Zeit zum „Familienkloster“ der ottonischen Herrschaftsdynastie.
Im Stift herrschte die so genannte „Aachener Regel“ von 816 vor. Die Mitglieder des Stifts verpflichteten sich dem Gelübde der Keuschheit und des Gehorsams der Äbtissin gegenüber. Insgesamt waren die Regeln in solchen Stiften sehr locker gehalten und mit der strengen Ordnung in Klöstern zu vergleichen für die 816 die Benediktsregel verbindlich festgeschrieben wurde. Die Frauen lebten in eigenen Wohnungen in der näheren Umgebung des Stiftes und verfügten frei über eigenes Einkommen. Unter Einhaltung des Keuschheitsgelübdes, das nicht mit Enthaltsamkeit gleichzusetzen war, durften sie heiraten. Außerdem besaßen das Recht, das Stift jederzeit zu verlassen.
Das Stift Herdecke war Keimzelle der späteren Stadt, die aus der vom Stift für die eigene Weiterentwicklung geschaffenen Infrastruktur hervorging. Mit der Errichtung des Essener Damenstifts wurde die Grundlage für die Entstehung und Gründung der Stadt Essen gelegt. Im Jahr 870 wurde das Essener Münster fertig gestellt, das als Stiftkirche genutzt wurde. Noch heute wird das Münster als Kathedrale des Ruhrbistums Essen genutzt.
Um Klöster, Kirchen und Stifte in jenen weltlichen Angelegenheiten zu vertreten, die sie aus religiösen Gründen nicht selbst wahrnehmen durften, wurden seit Karl dem Großen Vögte eingesetzt. Im Auftrag des jeweiligen Grundherrn war der Vogt Verwalter wie auch Schutzherr der Institution und übte die hohe Gerichtsbarkeit aus, das Richten von Straftaten, die mit schweren körperlichen Strafen oder dem Tod bestraft wurden. Der Vogt war sowohl für den bewaffneten Schutz z. B. des Klosters zuständig als auch für das im Bedarfsfall im Rahmen des Treueeides verpflichtende Aufstellen eines Heeres für den Grundherrn. Der Begriff „Vogtei“ bezeichnet sowohl den Zuständigkeitsbereich des Vogtes als auch sein Amt selbst. Im dichten Geflecht der zahlreichen politischen, gesellschaftlichen und kirchlich-geistlichen Kräften hing die tatsächliche Bedeutung und der Einflussbereich des Vogts stark von den konkreten Gegebenheiten zu der jeweiligen Zeit ab. Die Existenz eines Vogtes bedeutet daher nicht, dass sich die jeweiligen Bischöfe und Äbte ausschließlich ihrem geistlichen Leben widmeten und im weltlichen Bereich passiv blieben, insbesondere dann nicht, wenn sie selbst die Grundbesitzer waren. So betrieben z. B. die Kölner Erzbischöfe insbesondere im Hochmittelalter als bedeutende Grund- und Lehnsherren eine aktive Rolle in der Territorialpolitik jener Zeit.
