Hochmittelalter (900-1250)
Die Staufer
Mit dem Aussterben der Salier wurde ein erneuter Streit um den Königsthron eröffnet. Nachdem zunächst der sächsische Herzog Lothar von Süpplingenburg zum deutschen König gewählt wurde, kamen 1137 die Staufer an die Macht. Seit dem 12. Jh. ergänzten die Adelsgeschlechter ihre Namen mit dem Namen ihrer Stammburg. So rührt der Name der Staufer von der Burg Stauf auf dem Berg Hohenstaufen im heutigen Baden-Württemberg.
Die Staufer hatten sich bereits 1125 zur Wahl gestellt, doch ihr Kandidat Friedrich II. von Schwaben verlor die Wahl. Im 12. Jahrhundert wurden im heutigen Ruhrgebiet und am Niederrhein die Ländereien und Besitztümer - teilweise gewaltsam - neu verteilt. Der Kölner Erzbischof gewann immer mehr Einfluss und erlangte die Kontrolle über immer mehr Gebiete, die zuvor im Besitz weltlicher Adeliger gewesen waren, so gelangte z. B. der ehemalige Königshof Recklinghausen 1150 in seinen Besitz. 1180 wurde der Kölner Erzbischof Herzog des Herzogtums Westfalen, das als dessen westlicher Teil aus dem vormaligen Herzogtum Sachsen hervorgegangen war. Für den weiteren Machtausbau erwarb er Ländereien und Burgen in Südwestfalen. Durch die geänderten Besitzverhältnisse in den Grafschaften gerieten nicht nur viele westfälische Grafen in eine direkte Abhängigkeit vom Kölner Erzbischof, sondern es wurden auch viele Klöster und Stifte in ihrem Einfluss beschnitten.
Mit seiner Machtausbreitung geriet der Kölner Erzbischof mit den anderen Landesherren an Rhein und Ruhr in diverse Konflikte. Im Zuge dieser Konflikte und die Vorherrschaft im jeweiligen Gebiet bauten die Landesherren zahlreiche Burgen. Neben dem militärischen Aspekt war auch die Symbolik der Burgen von Bedeutung: Sie stellten eine Machtdemonstration dar und unterstrichen die Präsenz der jeweiligen Landesherren. Zu dieser Zeit war das heutige Ruhrgebiet eine der burgenreichsten Landschaften im Deutschen Reich, u. a. wurden im Ruhrtal zahlreiche Burgen angelegt. Im Ruhrtal entstanden hauptsächlich Höhen- und Fliehburgen. Besonders beliebt waren Orte mit Steilhängen, da diese einen guten Schutz boten, wie z. B. die Sigiburg bzw. Hohensyburg, die bereits zu karolingischer Zeit umkämpft war. Das ebenfalls aus der Karolingerzeit stammende Schloss Broich im heutigen Mülheim an der Ruhr fiel während der Auseinandersetzungen an den Erzbischof von Köln. Andere Burganlagen, deren Reste heute noch gut sichtbar sind, befanden sich in Wetter, Blankenstein, Isenburg und Altendorf.
König Friedrich I. hielt kurz nach seiner Wahl zum deutschen König 1152 eine Reichsversammlung in Dortmund ab, an dem auch die wichtigsten Landesherren, die „Fürsten“, des Reichs teilnahmen. Die Stadt war kurz zuvor von einem Brand heimgesucht worden, bei dem einige Urkunden zerstört worden waren. So bestätigte Friedrich I. während seines Besuches der Stadt Dortmund auch die früherer Zeit ausgestellten Privilegien. Zwei Jahre danach verlegte er das Hofgericht in die spätere Reichsstadt. Unter der staufischen Herrschaft gewann Dortmund weiter an Bedeutung. Um 1200 wurde die Stadt erweitert und sie bekam eine neue Stadtmauer. 1232 brach erneut ein großer Stadtbrand aus, der verheerende Schäden anrichtete und zudem den erneuten Verlust von Stadturkunden zur Folge hatte. Entsprechend wurden die Dortmunder Privilegien unter Friedrich II. 1236 nochmals bestätigt und erweitert. Hierzu zählten: eigener Gerichtsstand, Schutz der Dortmunder Händler im ganzen Reich, Recht auf zwei 14-tägige Jahrmärkte und Zollfreiheit im gesamtem Reich. Im Jahr 1241 wurde das Dortmunder Rathaus errichtet, das neben seiner eigentlichen Funktion auch ein wachsendes Selbstbewusstseins seiner Bürger zum Ausdruck brachte.
Im 13. Jh. fand eine Verschiebung der Machtverhältnisse innerhalb des Reichs statt. Aus Eigeninteresse tendierten die Reichsfürsten zunehmend dazu, ihre ursprünglich im Rahmen des Lehnswesens erhaltenen Rechte zu vererben. Somit wurde ihr Einfluss zunehmend stärker, wohingegen die königliche Zentralgewalt abnahm. In der Folge konnten die Landesherren immer mehr Land für sich gewinnen. Mit ihrem großen Einfluss konnten die kirchlichen und die weltlichen Fürsten Kaiser Friedrich II. dazu bewegen, Gesetze zu erlassen, auf deren Grund der König fortan nur noch auf eigenem Reichsgut Städtegründungen vornehmen durfte, statt wie zuvor territorial unbeschränkt. Bestehende Reichsstädte wie Duisburg und Dortmund musste der König daher künftig so gut wie möglich ausbauen und verteidigen. Auch aus diesem Grund mehrten sich im Verlauf des 13. Jh. die Stadterhebungen bzw. Stadtrechtsverleihungen.
Eine Stadterhebung bedeutete, dass ein bereits gewachsener, mit zahlreichen Privilegien ausgestatteter Ort auch rechtlich gesehen eine Stadt darstellte, d. h. er wurde rechtsfähig und durfte ein eigenes Siegel führen. Im Gegensatz zur ländlichen Bevölkerung waren die Bewohner einer Stadt „Bürger“. Die Erhebung zur Stadt stellte in diesem Fall den Abschluss eines Stadtwerdungsprozesses dar. Andere Orte hingegen entwickelten sich erst nach der Verleihung von Stadtrechten zu einer Stadt. Erst mit der Stadtrechtsverleihung besaßen sie die nötigen Rechte, um z. B. ein eigenes Gericht einzusetzen, ein eigenes Siegel zu führen oder eine Stadtmauer zu bauen. Die Stadtrechte stellen in diesem Fall erst den Impuls zur Stadtwerdung dar.
Die Städteerhebungen bzw. Stadtrechtsverleihungen stellten für die Territorialherren ein weiteres Machtmittel zur Bekräftigung der eigenen Herrschaft dar. Viele heutige Städte erhielten damals Stadtstatus wie z. B. Xanten, Wesel, Dinslaken, Dorsten, Duisburg, Dortmund, Essen und Kaiserswerth. Daneben entstanden noch zahlreiche Minderstädte, kleinere Siedlungen, die nur formalen Stadtstatus hatten, ohne jedoch über die typischen städtischen Merkmale verfügten wie z. B. die eigene Gerichtsbarkeit, eine Stadtmauer, eine eigene Kirche oder eigene Märkte.
Vom Kölner Erzbischof erhielt Recklinghausen 1236 die Stadtrechte. Mit der Stadtrechtsverleihung wurden die bereits vorhandenen Privilegien nochmals bestätigt und erweitert. Weitere Städtegründungen des Kölner Erzbischofs waren Xanten (1228), Rees (1228), Rheinberg (1233) und Dorsten (1251). Im Zuge dieser Städtegründungen gerieten die Herren der angrenzenden Territorien unter Zugzwang. Weil das Verhältnis zwischen dem Erzbistum Köln und dem Herzogtum Kleve stets gespannt war und sie sich gegenseitig immer wieder befehdeten, sah sich u. a. der Klever Herzog zum Handeln gezwungen und nahm seinerseits ebenfalls Stadtrechtsverleihungen vor. Den Anfang machte 1241 die Stadt Wesel. Danach folgten Kleve (1242), Kalkar (ca. 1242), Grieth (1250), Dinslaken (1273), Büderich (1318) und in späterer Zeit Schermbeck (um 1416). Schermbeck stellte allerdings nur eine städtische Minderform dar, die als Grenzort des klevischen Herzogtums das Territorium schützen sollte. Im Hinblick auf diese Grenz- und Schutzfunktion war vom Erzbistum Köln auf der anderen Seite bereits Dorsten gegründet worden.
Unter der Herrschaft des Erzbistums Köln begann in Xanten 1263 die Arbeiten für den gotischen Neubau des Doms. Ebenso wurden in Schwerte und Breckerfeld Kirchen nach gotischem Stil errichtet. Die Jakobus-Kirche in Breckerfeld wird heute als einzige hochgotische Basilika in Westfalen bezeichnet. Sie wurde vermutlich erst im 15. Jh. dem hl. Jakobus geweiht. Durch Breckerfeld verlief bereits im 15. Jh. ein Teil des Wegenetzes, über das die Pilger zu dem eigentlichen Jakobus-Pilgerweg von Südfrankreich bis nach Santiago de Compostela im Nordwesten Spaniens gelangen konnten.
Mit dem Ende der staufischen Herrschaft und dem Tod Friedrichs II. im Jahr 1251 nahm der Einfluss der Territorialherren noch weiter zu und es bildeten sich immer deutlicher einzelne Herrschaftsbereiche heraus. Dieser Prozess wurde u. a. durch die fortwährende Abwesenheit des Königs begünstigt. 1235 hatte er sich zum letzten Mal in Deutschland aufgehalten, danach verweilter er hauptsächlich in Italien und Sizilien, um sich auf die dortige Herrschaftsausübung zu konzentrieren.
Die Macht des Königtums wurde zunehmend schwächer. Nach den Staufern begann zunächst das „Interregnum“ (lat. Zwischenherrschaft). In dieser Zeit zwischen 1250 und 1273 hatte das Deutsche Reich im Grunde genommen keinen König. Die Landesfürsten konnten sich nur schwer auf einen Nachfolger einigen. Weil sie den eigenen Machtbereich nicht einzuschränken gedachten, hatten sie kein Interesse an einem starken Herrscher. So wurden offiziell zwar Könige eingesetzt wie Heinrich von Raspe oder Wilhelm II. von Holland, die jedoch mangels Rückhalt bei den Landesfürsten de facto keinen maßgeblichen Einfluss ausübten.
Erst die Ernennung von „Kurfürsten“ sollte es ermöglichen, einen gemeinsamen Kandidaten zu bestimmen. Die Kurfürsten wurden vermutlich während des Interregnums eingesetzt als Gremium mit dem alleinigen Recht zur Wahl des deutschen Königs und somit auch des Anwärters für das römisch - deutsche Kaisertum. Insgesamt wurden sieben Kurfürsten ernannt: Drei geistliche Fürsten, die Erzbischöfe von Köln, Trier und Mainz, sowie vier weltliche Kurfürsten, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Die Kurfürsten wurden von den anderen Reichsfürsten meist heftig umworben, die sich deren Fürsprache bei den Königswahlen sichern wollten.



