Spätmittelalter (1250-1500)
Politik, Städte, Territorien

Durch die schwache Herrschaft deutscher Könige v. a. während des Interregnums konnten die Territorialherren an Rhein und Ruhr ihre Macht ausweiten und gewannen an Stärke. Dies schlug sich sich u. a. mit vermehrten Städtegründungen in ihren Territorien nieder. Mit der Stadtgründung von Wesel im Jahr 1241 begannen die Grafen von Kleve ihrerseits eine Reihe zahlreicher Stadtgründungen, die anderen Territorialherren zogen mit eigenen Gründungen nach. Größere Städte mit einer Fläche von über 50 Hektar wie Duisburg und Dortmund hatten schon längst Stadtstatus erreicht. Auch mittlere Städte mit Flächen von 20 bis 50 Hektar hatten oftmals bereits umfangreiche Stadtprivilegien erhalten.
In der Zeit zwischen 1250 bis zum Ende der mittelalterlichen Städtegründungsphase um 1520 erhielten nur noch kleine Städte mit relativ wenigen Einwohnern Stadtrechte. Außer dem kölnischen Dorsten und dem märkischen Unna hatten Kleinstädte wie Werden, Kamen, Holten, Haltern und Lünen sowie Dinslaken und Orsoy keine besondere Bedeutung für den Fernhandel, ihre Märkte waren lediglich für die umliegenden Ortschaften relevant. Ansonsten waren auch bei den Kleinstädten durchaus übliche städtische Merkmale vorhanden, wie z. B. die eigene Gerichtsbarkeit oder eine Stadtmauer, die den Bürgern auch in den unruhigen und von zahlreichen Fehden begleiteten Zeiten des Interregnums Schutz bot.
Viele der nach 1300 erfolgten Städtegründungen hatten eher formalen Charakter. In dieser Zeit entstanden zahlreiche „Minderstädte“, die aufgrund ihrer kleinen Fläche eher größeren Dörfern als Städten glichen. Weil diese Siedlungen nur über eingeschränkte Stadtrechte verfügten und nicht die üblichen städtischen Merkmale aufwiesen, wurden sie meist nicht als „Stadt“ bezeichnet, sondern als „Wigbold“ oder „Freiheit“.
Eine „Freiheit“ etwa bezeichnete eine Siedlung, die direkt an ein Burgareal angeschlossen war, wie z. B. bei Wetter an der Ruhr. Der dortigen Freiheit verliehen die ansässigen Grafen von der Mark 1355 Stadtrecht, das außer der Burg und der Freiheit auch ein Dorf in der Nähe betraf und bis zum 19. Jahrhundert gültig blieb. Weitere Minderstädte, die mit Stadtrechten u. a. eigene Märkte abhalten durften, waren Bochum, Hagen und Schwerte. Nach 1360 gründeten die Landesherren weitere kleine Städte wie Wattenscheid, Castrop und Waltrop, außerdem die Freiheit Westerholt beim heutigen Herten.
Die Gründung und das Entstehen von Städten ging einher mit dem Ringen um die Territorien im Ruhr-Lippe-Raum. Durch das schwache Königtum entstand in der Region eine Art Machtvakuum, das den dortigen Fürsten die weitgehende Durchsetzung ihrer Interessen ermöglichte. Das schwache Königtum konnte sich u. a. auch in der Verpfändung ganzer Städte durch den König an die mächtigen Landesherren wie Grafen oder Bischöfen äußern. So wurde Duisburg 1290 von König Rudolf I. an den Grafen von Kleve verpfändet. Weil das Pfand nicht eingelöst werden konnte, verlor die vormalige Reichsstadt Duisburg ihre Reichsunmittelbarkeit, war also fortan nicht mehr der direkten Herrschaft des Königs unterstellt, sondern wurde eine Territorialstadt unter vielen anderen.
1283 begann eine Auseinandersetzung, an deren Ende der Kölner Erzbischof die Vormachtstellung u. a. in Westfalen verlieren sollte. Weil das Herzogtum Limburg führungslos geworden war und keine direkten Erben hatte, stritten sich die Häuser Brabant und Geldern um das geschwächte Fürstentum, das genau zwischen den Herrschaftsgebieten von Köln und Brabant an einer wichtigen Handelsroute lag. Da sich der Kölner Erzbischof in diesem Streit um das begehrte Gebiet einschaltete und sich mit Geldern zusammengeschlossen hatte, fürchteten die anderen Fürstentümer um ihre Rechte und schlossen sich Brabant an.
Der Streit, bei dem zugleich die Vormachtstellung in der Region an Ruhr und Lippe auf dem Spiel stand, gipfelte 1288 in der Schlacht von Worringen bei Köln, in der die Truppen der Westfälischen Fürsten unter Führung des Grafen von der Mark gegen die Truppen des Erzbistums antraten. Neben den Hauptkontrahenten hatten sich in der Schlacht außerdem noch Kölner Bürger angeschlossen, um sich für die Stadt Köln gegen die Herrschaft des Erzbischofs aufzulehnen. In der Schlacht trugen die westfälischen Parteien zusammen mit den Kölner Städtern den Sieg davon. Die Macht des Kölner Erzbischofs in Westfalen war gebrochen, die Kölner Bürger hatten die Stadt von seiner Herrschaft befreit. In der Folge der Schlacht von Worringen blieb der Erzbischof zwar weiterhin Herzog von Westfalen, doch die Landesherren standen ihm von nun an durch zahlreiche Rechte de facto gleichrangig gegenüber. Limburg fiel an Brabant, außerdem die Territorien der neutral gebliebenen klevischen Herren und der Grafen von Geldern, die auf der Seite des Erzbistums gestanden hatten. Der Ausgang der Schlacht machte den Weg für die künftige Gebietsstruktur der Region frei. Die einzelnen Territorien an Rhein, Lippe und Ruhr standen selbstständig und ebenbürtig nebeneinander.
Das Gebiet zwischen Lippe, Rhein und Ruhr teilte sich auf in die großen Territorien von Kleve, Mark und Köln. Im 13. und 14. Jh konzentrierte sich das Territorium der Grafschaft Kleve auf ein Gebiet, das sich südlich von Kleve bis Duisburg zog und im weiteren vom Rhein aus nach Osten bis Schermbeck an der Lippe und bis Strünkede an der Emscher verlief.
Die klevischen Grafen lagen mit den märkischen Gebieten, die an ihre Territorien grenzten, ständig in Konflikt. Zum klevischen Besitz zählen an der Emscher z. B. Gladbeck, Bottrop, Hamborn und Dinslaken, an der Lippe Wesel, Krudenburg und Schermbeck. Weiterhin zählten noch Duisburg, Kleve, Rheinberg und Orsoy zum klevischen Besitz. Auch im linksrheinischen Bereich das Herzogtum Kleve sehr aktiv und bemühte sich um Gebiete in Flandern, Brabant und Holland.
Linksrheinisch grenzte das Gebiet des Kölner Erzbistums mit Xanten an klevisches Gebiet, auf der rechten Rheinseite grenzt mit Dorsten das Vest Recklinghausen an Kleve. Das Vest Recklinghausen entsprach in seiner Größe etwa dem heutigen Kreisgebiet und war außer klevischen und märkischen Gebieten vom Bistum Münster und der Reichsstadt Dortmund eingegrenzt.
Die Territorien der Grafen von der Mark lagen hauptsächlich im östlichen Teil des heutigen Ruhrgebiets an Emscher und Ruhr und zogen sich außerdem in südlicher Richtung über die Hellwegline in das Sauerland hinein. An der Ruhr besaßen die märkischen Herren besaßen zahlreiche Burgen, z. B. in Wetter, Burgaltendorf, Blankenstein und in Werden. Neben den klevischen Grafen musste sich die Grafschaft Mark mit dem Erzbistum Köln auseinandersetzen.
Einer der Streitpunkte dieses Konflikts war die Vogtei über das bedeutende Reichsstift Essen. 1262 hatte die Äbtissin mit dem Konvent zuletzt den Erzbischof von Köln zum Vogt gewählt. Nach dem Tod dieses Bischofs übertrug das Stift die Vogtei zunächst an den König, bevor dieser schließlich den Grafen von der Mark als Vogt einsetzte. Trotz massiver Versuche des nachfolgenden Erzbischofs, gegen die neuerliche Machtkonstellation und gegen die Äbtissin persönlich vorzugehen, blieb die Vogtei letztlich beim Grafen von der Mark. Nach der Schlacht von Worringen setzte der König 1288 Graf Eberhard von der Mark als Vogt des Reichsstifts Essen ein. Wenig später wurde dem Stift das Recht auf die Wahl des Vogtes bestätigt. Eberhard von der Mark wurde daraufhin vom Stift als dessen Vogt auf Lebenszeit bestätigt.
Das Verhältnis zu Kleve wurde spätestens 1335 durch verwandtschaftliche Verbindungen zwischen den Häusern Kleve und Mark entspannter und vorhersehbarer. Die Macht der Erzbischöfe, die sich erhofft hatten, bis zum Ende des 15. Jh. den gesamten Ruhr-Lippe-Raum zu kontrollieren, wurde eingeschränkt, als Kleve und Mark sich zwischen 1368 und 1398 aus erbrechtlichen Gründen zu einem Doppel-Territorium zusammenschlossen. Das märkisch-klevische Gebiet wurde unteilbar vererbt und 1417 vom deutschen Kaiser zum Herzogtum Kleve-Mark ernannt. Die Unteilbarkeit des Gebiets führte wiederum zu Streitigkeiten zwischen den Nachkommen des Herzogs von Kleve- Mark. Der Streit wurde einige Jahre später mit dem Ergebnis beigelegt, dass der jüngere Bruder zwar nicht die gesamte Grafschaft, wohl aber die Verwaltung des Gebiets der Grafschaft Mark übernehmen sollte.
Außer den großen Territorien der Herzöge und Erzbischöfe bestanden noch kleinere Gebiete wie die Grafschaft Moers, das Reichsstift Essen, die freie Reichsstadt Dortmund und noch einige, weitere kleinere Fürstentümer. Diese kleineren Gebiete stellten immer „Spielbälle der Großen“ dar und mussten lernen, sich zu behaupten. Ein treffendes Beispiel ist in diesem Zusammenhang das Reichsstift Essen. Seine Äbtissinnen mussten sich stetig mit den umliegenden Territorien und deren Ansprüchen auf die Vogtei, die Stadt und die Gerichtsbarkeit auseinandersetzen. Der Zusammenhalt und die Stärkung des Stifts sowie die Sicherung und der Ausbau des Besitzes war ein mühevolles und kostenintensives Unterfangen. Ähnlich wie Kleve und Mark wollte das Stift Essen unabhängig von anderen Landesherren sein. Das angestrebte Ziel der Landesherrschaft über den gesamten Besitz des Stifts konnte es selbst jedoch nie ganz erreichen. Dennoch hatte das Stift ein recht großes Territorium um Essen herum erlangen können, trotz des stetigen Widerstand aus dem Erzbistum Köln und der Grafschaft Mark Das Stift konnte sich zunächst die niedere Gerichtsbarkeit sichern, das Richten von leichteren Straftaten. Später folgten die hohe Gerichtsbarkeit über schwere Straftaten sowie die Übernahme von administrativen Aufgaben. Durch diese Entwicklung wurden die Essener Vögte allmählich in ihrem Einflussreich beschnitten. Das Stift Essen bestand bis zum Beginn der Säkularisation, der Überführung des Besitzes wie auch der Herrschaft geistlicher Institutionen in weltliche bzw. staatliche Hände, die im 19. Jh. unter Napoleon vorangetrieben wurde. Bis zu der damit verbundenen Auflösung des Stifts 1803 hatten die Essener Äbtissinnen immer wieder mit anderen Gewalten und deren Ansprüchen zu kämpfen. Trotz der vielen Rechte, die sich das Stift erkämpft hatte, wurde es nie ganz unabhängig und konnte erlangte Rechte nicht immer uneingeschränkt ausüben.
Ebenso wie das Stift Essen war die Reichsstadt Dortmund ein begehrtes Gebiet der umliegenden Fürstentümer. Dies wurde u. a. durch die Dortmunder Fehde im Jahr 1389 deutlich, die den Höhepunkt der Konkurrenz zwischen der Grafschaft von der Mark, dem Kölner Erzbistum und Dortmund darstellt.
Der Streit begann, als der Erzbischof von Köln die Reichsstadt Dortmund als Pfand beanspruchte für die großen Schulden des Reichs beim Erzbistum. Im Verlauf der Auseinandersetzung wurde Dortmund vom Kölner Erzbischof gemeinsam mit dem Grafen von der Mark und 40 weiteren Landesherren belagert. Zur selben Zeit richteten Dortmunder Söldner schwere Verwüstungen im Vest Recklinghausen an und nahmen zudem Geiseln, die das Erzbistum gegen ein Lösegeld zurück bekam. Letztlich wurde der Konflikt mit einer mehr oder minder einvernehmlichen Lösung beendet. Dortmund befreite sich durch die Zahlung einer großen Summe von der drohenden Verpfändung. Danach war Dortmund hoch verschuldet, was zu hohen Steuern führte. Dortmund konnte sich seine Unabhängigkeit und seinen Status als wichtiger Handelsstadt noch lange Zeit bewahren, musste aber mit der Zeit Gebiete an die Märker abtreten und schrumpfte somit. Die vormals blühende Reichsstadt verlor durch seine nachhaltig geschwächte finanzielle Situation immer mehr Einfluss und war mit Beginn des 16. Jahrhundert nahezu bedeutungslos geworden.
Ein weiteres kleineres Territorium stellte die Grafschaft Moers dar, deren adelige Vertreter erst Gefolgsleute des Erzbischofs von Köln waren, und nach der Schlacht von Worringen in Lehnsabhängigkeit zu Kleve befanden. Moers grenzte an Kleve, Geldern und Köln an. Das Gebiet der linksrheinischen Grafschaft umfasste die heutigen Städte Moers, Neukirchen-Vluyn, Krefeld, Teile von Rheinberg sowie die heutigen die Duisburger Stadtteile Baerl und Friemersheim. Krefeld bildete eine Enklave der Grafschaft im benachbarten kölnischen Gebiet. Die wichtigsten Städtegründungen der Grafschaft waren Moers (um 1300) und Krefeld (1372), die Stadt Moers hatte sich um die Burg der Moerser Grafen gebildet. Die Grafschaft geriet im Verlauf des 15. Jh. in Konflikte mit dem Lehnsherrn Kleve und dem Herzogtum Burgund, in dessen Verlauf Moers immer mehr Grund verlor und sich schließlich wirtschaftlich und politisch vollends aufrieb. Ende des 15. Jh. wurde die Grafschaft Moers an die Grafschaft Wied veräußert. Das Grafengeschlecht des Hauses Moers starb 1501 mit dem Tod seines letzten Nachkommens aus.


