Spätmittelalter (1250-1500)

Wirtschaftliche Entwicklung

Bis ins 18. Jh. war im Ruhrgebiet die Landwirtschaft vorherrschend. Die Menschen mussten schwere, landwirtschaftliche Arbeit verrichten und stetig Abgaben an ihren Lehnsherren leisten. Die Bauern hatten meist ein kurzes Leben, das zudem von vielen Krankheiten geprägt war.

Mit Ende des 13. Jahrhundert begann an der Ruhr der Abbau von Kohle. Im entsprechenden ersten urkundlichen Hinweis im Dortmunder Urkundenbuch wurde erwähnt, dass im Dortmunder Süden in Schüren in einer Kohlenkuhle gearbeitet und wahrscheinlich Steinkohle abgebaut wurde. Einige Jahre später findet sich für Dortmund ein weiterer Hinweis auf Kohleabbau. In dem Schriftstück wurden zwei Brüder genannt, die ihr Haus und mehrere Kohlegruben verkauft hatten. Im 14. und 15. Jh. wurde Kohle in weiteren Orten wie Essen, Sprockhövel, Wetter und Esborn gefördert. Mit der fortschreitenden Förderung und der gestiegenen Nachfrage entstanden bereits häufiger Untertagestollen, während vorher der Tagebau zur Versorgung ausreichte.

In Städten wie Duisburg und Essen wurde die Steinkohle im 14. Jahrhundert bereits in städtischen Abrechnungen als Ausgabe vermerkt. Darüber hinaus wurde die Steinkohle bereits aus dem späteren Ruhrgebiet in andere Regionen verschifft. Ab dem 13. Jahrhundert finden sich erste Hinweise auf Vorläufer von Gewerkschaften, dessen Mitglieder in Bergwerken tätig waren. Diese Entwicklung vollzog sich auch in anderen Berufssparten. Um 1439 existierten bereits erste Bergwerksgesellschaften, die aus Zusammenschlüssen von mehreren Bergleuten bestanden und den Abbau in den Untertagebau gemeinsam betrieben. Dies war im Herzogtum Berg der Fall und später in Essen. Neben dem Kohleabbau finden sich im Großraum Essen Hinweise auf Silber- und Salzabbau. Ende des 14. Jahrhunderts wurde in Unna Salz gefördert, in späterer Zeit wurde dort ein Salzwerk angelegt.

Andere wirtschaftliche Zweige wie das Brauereiwesen oder die Metallverarbeitung in Schmiedewerkstätten entwickelten sich weiter und wuchsen zunehmend. Bier wurde in Dortmund bereits sehr früh gebraut, das Braurecht war zunächst von den einflussreichen Dortmunder Grafen verwaltet worden. Im Jahr 1293 erhielt die Stadt erstmals ein Brauprivileg direkt vom König. Weil nun statt der Grafen direkt der König das Recht auf das Bierbrauen erteilte, wurde der Einflussbereich der Grafen beschnitten und die Rechte der Bürger gestärkt. Zudem erhöhten sich durch diesen neuen Wirtschaftszweig die Einnahmen der Stadt beträchtlich, da sie am Verkaufserlös jedes verkauften Bierfasses beteiligt war. Um 1400 hatte Dortmund bereits 13 Brauer, die das Handwerk als Nebenverdienst ausführten.

Mit dem Aufstieg der Städte ließen sich dort im späten Mittelalter vermehrt Handwerker nieder. In dieser Zeit entstehen erste gewerbliche Zusammenschlüsse wie Handelsgesellschaften, Gilden, Zünfte und Gewerkschaften.

Gilden waren Zusammenschlüsse von Gewerbetreibenden, sowohl für die Organisation von Ausbildung und Ausübung des jeweiligen Berufsfeldes als auch zur Wahrung der eigenen Interessen etwa gegenüber dem „städtischen Regiment“, der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung der Stadt. Im engeren Sinne bezeichnet „Gilde“ die entsprechenden Zusammenschlüsse von Kaufleuten, während die Handwerker-Gilden als „Zunft“ bezeichnet werden.

Die Existenz von Gilden und Zünften begründet sich u. a. in der Tatsache, dass es im Mittelalter noch keine Gewerbefreiheit gab: Nicht jeder durfte jeden Beruf ausüben. Vielmehr wurde die Ausübung der verschiedenen Berufe verpflichtend und bis ins Detail durch Gilden und Zünfte geregelt, z. B. das Verhältnis von Meister zu Gesellen und Lehrlingen. Ferner legten die Zünfte Vorgaben bzgl. Qualität, Abgabemenge und Preis von Produkten fest und wirkten insofern auch marktregulierend. Jeder Beruf war genau abgegrenzt, Abweichungen von der vorgeschriebenen Tätigkeit waren nicht erlaubt. Die Aufnahme in eine Gilde oder eine Zunft unterlag strengen Kriterien. Die Zusammenschlüsse der Gilden und Zünfte wurde vom Stadtherrn veranlasst, der Stadtrat kontrollierte die Einhaltung der Regeln.

In Essen existierte um 1500 eine Gilde, in der sich sowohl Handwerker als auch Kaufleute zusammengeschlossen hatten wie Tuchscherer, Schneider, Pelzmacher, Krämer, Wachs-, Flachs und Garnhändler wie auch Tuch- und Kleidungshändler, die als besonders vornehm galten.

Auch hier hatten sich die Gewerbetreibenden aufgrund gemeinsamer Interessen zusammengeschlossen. Die Essener Gilde machte bezüglich Qualität und Preis keine Vorschriften. Wohl aber existierten, auch für andere Gilden typische, Regeln für den sozialen Bereich, der auch religiöse Aspekte beinhaltete, so z. B. die streng geregelten gemeinsamen Treffen im Gildehaus. Beim sonntäglichen Gottesdienst wurden Wachskerzenopfer dargebracht, auch beteten die Mitglieder für verstorbene Angehörige der Gilde. Die Gilde war also eine Gemeinschaft, die nicht nur der beruflichen Organisation und Verwaltung diente, sondern ihren Mitgliedern auch ein geregeltes soziales Umfeld mit gemeinsamen Aktivitäten bot. In Dinslaken bestand bereits um 1412 eine Tuchmachergilde, mit ähnlichen Regelungen wie die Essener Gilde. Sie wurde vom Herzog von Kleve eingerichtet und durch ein Privileg abgesichert.

Mittelalterliche Darstellung einer Kogge auf einem Siegel Stralsunds (Quelle: Wikipedia, gemeinfrei)
Mittelalterliche Darstellung einer Kogge auf einem Siegel Stralsunds (Quelle: Wikipedia, gemeinfrei)

Ein weiterer bedeutender Zusammenschluss im deutschen Raum war der Kaufmanns- und Städtebund der Hanse mit dem Ziel der Vertretung von Handelsinteressen v. a. im Ausland und der Sicherung der Handelswege. Viele der Hansestädte existierten im heutigen Ruhrgebiet, in Westfalen und am Niederrhein wie auch im Rheinland. Die ersten Hinweise auf die Bildung der Hanse finden sich im 12. Jahrhundert im westfälischen Raum. In dieser Zeit hatten sich westfälische Kaufleute zusammengeschlossen, die Fernhandel mit Brügge, London und Nowgorod betrieben und dort Niederlassungen errichteten. Die Blütezeit der Hanse war im 13. und 14. Jh. Allein im westfälischen Raum gehörten 80 Städte der Hanse an, außerdem viele Städte an Rhein und Lippe. Als einflussreichste Hansestadt galt Lübeck, entsprechend wurden dort auch die meisten Hansetage der Mitgliedsstädte veranstaltet.

Die Hanse entwickelte sich zu einer äußerst mächtigen Handelsmacht. Wenn es die Durchsetzung ihrer Handelsinteressen erforderten, konnte sie Städte und sogar ganze Königreiche und Fürstentümer „verhansen“, d. h. aus der Hanse und somit vom Fernhandel ausschließen. Die Hanse versorgte West- und Mitteleuropa mit Gütern aus Ost- und Nordeuropa. Entsprechend hatte sie in vielen Städten in ganz Europa Handelskontore und Niederlassungen. Die Hanse betrieb, auf die heutige politische Situation bezogen, in einem Gebiet von 20 europäischen Staaten Handel.

Hansestädte (Quelle: Dießenbacher Tewissen Informationsmedien)
Hansestädte (Quelle: Dießenbacher Tewissen Informationsmedien)
Figur des Roland, Symbol für die Stadtrechte, am Duisburger Rathaus (Quelle: Dießenbacher Tewissen Informationsmedien)
Figur des Roland, Symbol für die Stadtrechte, am Duisburger Rathaus (Quelle: Dießenbacher Tewissen Informationsmedien)

Zu den Handelsgütern gehörten u. a. Flachs, Tuche, Gewürze, Pelz, Getreide, Fisch und Waffen. Insgesamt gehörten der Hanse 70 große Städte und ca. 120 kleinere Städte an. Die Hanse im westfälisch-kölnischen Raum schloss sich 1281 zusammen. 1358 wurde dann der Bund der deutschen Hanse gegründet. Damit wollten die Städte sich Handelsvorteile sichern wie das „Stapelrecht“, mit dem sie fremden Händlern „Stapelzwang“ auferlegen konnten. Das Stapelrecht lag bei den Städten, deren Recht die Kaufleute und Händler vor Ort unterstanden. In der Stadt angelangt, mussten sie ihre Waren, z. B. vom Schiff abladen und stapeln, d. h. für einen gewissen Zeitraum anbieten. Gleiches galt für Händler, die auf den großen durch die Städte verlaufenden Handelswegen an Land verkehrten, auch wenn sie die Stadt nur passieren wollten. Für die örtlichen Händler kam dies einem Vorkaufsrecht gleich; für die Stadt bedeutete es noch größere Einnahmen als nur durch den Zoll, den die Händler ohnehin zahlen mussten. Von der auf diese Art und Weise erzwungenen größeren Vielfalt auf den Märkten profitierten letztlich auch die Bürger. Für die Händler hingegen konnte der Stapelzwang insbesondere bei Termingeschäften oder bei verderblicher Ware sehr problematisch sein. Mit der Zahlung eines „Stapelgeldes“ konnten sich sich unter gegebenen Umständen vom Stapelzwang freikaufen.

Die Anzahl der Hansestädte in Westfalen, am Niederrhein und im Rheinland war beträchtlich. Zu ihnen zählten u. a. Essen, Duisburg, Dorsten, Xanten, Wesel, Dinslaken, Bochum, Haltern und Breckerfeld. Im 14. Jh. war Dortmund die wichtigste Hansestadt in der Region. Sie war als führender Ort der „Vorort“ des sogenannten „westfälisch-preußischen Drittels“ der Hanse. Außer diesem bestanden noch das lübisch-sächsische und das livländisch-gotländische Drittel. Diese Vormachtstellung verlor Dortmund allerdings um 1400 an Köln am Rhein. Weil die inländischen Handelswege vermehrt an Wasser-Handelswege angeschlossen wurden, verliefen die Warenströme aus dem Sauerland nunmehr verstärkt über Köln. Mit wachsender Bedeutung des Seehandels wurde der Ostseeraum mit der Zeit immer wichtiger, so dass mit Ausnahme von Köln die Hanse an Rhein, Ruhr und Lippe mit Beginn des 17. Jh. allmählich ihre Bedeutung verlor. Die deutschen Landesfürsten schränkten den Einfluss der immer mächtiger gewordenen Hanse ein und untersagten den innerdeutschen Hansestädten die Zusammenarbeit mit den küstennahen Städten. Daher waren die meisten Städte an Rhein und Ruhr gezwungen, aus der Hanse auszutreten.