Preußische Zeit (1815-1918)
Kirchliche und geistliche Entwicklung
Der protestantische Glaube hatte sich mittlerweile in großen Teilen des Deutschen Reichs durchgesetzt und innerhalb dieser Glaubensrichtung hatten sich verschiedene Richtungen herausgebildet. Dazu zählten die lutherische Kirche und die reformierte Kirche. 1817 sollten sich diese Kirchen im Ruhrgebiet nach einer Aufforderung vom Preußenkönig Wilhelm III. zu einer Kirche zusammenschließen. Ein Beispiel für einen solchen Zusammenschluss war die Zusammenlegung der beiden Kirchen in Unna im Jahr 1819.

Auf katholischer Seite wiederum kam es wieder zu Neugründungen von Klöstern. In Sonsbeck wurde 1853 wieder ein Franziskanerinnenkloster eröffnet, das sich hauptsächlich karitativen Zwecken widmete. Zum Kloster gehörten neben einer Elementarschule und einer Nähschule auch eine Ambulanz und ein Krankenhaus, in dem ebenso Bedürftige unterkommen konnten. Nach der Säkularisation war der Kulturkampf zwischen dem preußischen Staat und der katholischen Kirche ein weiteres einschneidendes Ereignis für die Klöster und andere geistliche Bereiche.
Der Auslöser des Kulturkampfs war die Versetzung von tausenden, protestantischen Staatsdienern aus dem Osten des Reiches in die überwiegend katholisch geprägte Rheinprovinz. Durch den Anschluss der Rheinprovinz an Preußen lebten wesentlich mehr Katholiken in Preußen und davon wollte die katholische Kirche profitieren, da sie im Rahmen der Säkularisation viele Besitztümer verloren hatte. Die evangelischen Gläubigen aus dem Osten heirateten allerdings wiederum katholische Frauen, was dazu führte, dass die katholische Kirche geschwächt wurde, da die Kinder nach preußischem Gesetz die Religion des Vaters annehmen mussten, während die katholische Kirche eine Ehe nur anerkannte, wenn die Kinder aus der Ehe eine katholische Erziehung erhielten. Hierbei entstand eine Grundsatzdiskussion darüber, wer in Glaubensfragen die Oberhand hatte. Der preußische Staat wollte seine Souveränität in allen Lebensbereichen bewahren, während die römisch-katholische Kirche sich als höchste Instanz in Glaubensfragen sah. Dies führte dazu, dass Reichskanzler Otto von Bismarck 1870 eine Reihe von Gesetzen auf den Weg brachte, die die Katholiken von der Abhängigkeit der katholischen Kirche lösen sollten und zugleich die Unfehlbarkeit des Papstes in Frage stellten. Durch die Gesetze fühlten sich die Katholiken jedoch durch den Staat in ihrem freien Glauben beschränkt. Geistliche durften sich nicht mehr politisch äußern, der Religionsunterricht an den Schulen wurde seitdem staatlich beaufsichtigt und erneut wurden die Orden verboten. Aus diesem Grund musste das Kloster in Sonsbeck 1875 geschlossen werden. Darüber hinaus wurde die bis heute existierende Zivilehe eingeführt, die vor dem Staat geschlossen wird.
Letztlich wurden die Gesetzgebungen in 1880er Jahren wieder rückgängig gemacht, da sich die Lage zwischen Kirche und Staat langsam entspannte und Bismarck erkannte, dass er zu hart gegen die Katholiken vorgegangen war, insbesondere weil sich nur wenige Gläubige vom katholischen Glauben abbringen ließen. Durch die Aufhebung der Gesetze konnten die Nonnen aus Sonsbeck 1882 aus dem gewählten Exil in Holland wieder zurückkehren und sich wieder ihren karitativen Tätigkeiten widmen. Sie richteten eine Schule für lernbehinderte Kinder ein. Das Kloster hatte insgesamt 100 Jahre Bestand und zeichnete sich durch die stetige Arbeit mit geistig behinderten Frauen und Mädchen aus.